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   BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18   

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https://dejure.org/2019,25490
BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18 (https://dejure.org/2019,25490)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2019 - 7 AZR 21/18 (https://dejure.org/2019,25490)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 (https://dejure.org/2019,25490)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1 Abs. 1 Satz 5 WissZeitVG, § ... 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, §§ 167, 253 Abs. 1 ZPO, § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG, § 5 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG, § 17 Satz 1 und Satz 2 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Höchstdauer von Befristungen im Wissenschaftsbereich durch Betreuung eines oder mehrerer Kinder; Verlängerung des Gesamtbefristungsrahmens aus Promotions- und Postdoc-Phase bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder

  • Betriebs-Berater

    Befristung wegen Kinderbetreuung nach WissZeitVG

  • rewis.io

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung

  • bag-urteil.com

    Befristung, Kinderbetreuung, wissenschaftliches Personal

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Höchstdauer von Befristungen im Wissenschaftsbereich durch Betreuung eines oder mehrerer Kinder

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristungen bei wissenschaftlichem Personal - und die Zeiten der Kinderbetreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung wissenschaftlichen Personals bei Kinderbetreuung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Kinderbetreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach dem WissZeitVG bei Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 491
  • MDR 2020, 228
  • NZA 2020, 178
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Im Gesetz ist mithin unterschieden zwischen "zulässiger Befristungsdauer" und "insgesamt zulässiger Befristungsdauer" (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 27, BAGE 139, 109) .

    Danach steht die sechsjährige (im Bereich der Medizin: neunjährige) Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase auch dann zur Verfügung, wenn die sechsjährige Höchstbefristungsdauer in der Promotionsphase überschritten war (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 23, BAGE 139, 109) .

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung bleibt allein die letzte Befristungsvereinbarung (zu diesem Grundsatz vgl. BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - Rn. 14 ff. mwN) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    (5) Soweit der Senat in der Vergangenheit formuliert hat, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG zulässige Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren habe sich nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG verlängert (vgl. BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 24) und dies dahingehend verstanden werden konnte, dass sich die Verlängerung auf die Höchstdauer der Postdoc-Phase und nicht auf die zulässige Gesamtdauer nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG bezog, hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    (2) Auch aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu einer Verlängerung der Promotions- oder der Postdoc-Phase, sondern zu einer Verlängerung der gesamten aus Promotions- und Postdoc-Phase bestehenden Qualifizierungsphase führen soll (vgl. zur Bedeutung der Gesetzesmaterialien bei Ermittlung der gesetzlichen Regelungskonzeption BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74, BVerfGE 149, 126) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 356) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 356) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass die Befristung des Arbeitsvertrags entgegen der Ansicht der Beklagten nicht nach § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in der aufgrund des Vertragsschlusses am 17. September 2015 maßgeblichen (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 17, BAGE 138, 91) bis zum 16. März 2016 geltenden Fassung (WissZeitVG) zulässig ist.
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Mit diesem Begriff ist eine zeitliche Grenze bezeichnet, bei deren Überschreitung der beklagten Partei die Verzögerung der Zustellung nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 46) .
  • LAG Bremen, 07.11.2017 - 1 Sa 31/17

    Entfristung befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 7. November 2017 - 1 Sa 31/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 14, BAGE 167, 341; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 356) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

    Eine Gesamtbetrachtung der Höchstbefristungsdauer für beide Zeiträume ist nur im Rahmen des Satzes 3 vorzunehmen, wie sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt (dazu BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 21) .

    So steht die sechsjährige (im Bereich der Medizin: neunjährige) Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase auch dann zur Verfügung, wenn die sechsjährige Höchstbefristungsdauer in der Promotionsphase überschritten war (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 21; 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 14, BAGE 167, 341) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung -

    Die Beurteilung hängt nicht von einer rein zeitlichen Betrachtung, sondern insbesondere davon ab, ob die klagende Partei die Verspätung durch Unterlassung zumutbarer Handlungen verschuldet hat (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 10, BAGE 167, 341; 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 46 ff.) .
  • ArbG Hamburg, 11.01.2024 - 4 Ca 184/23

    Tarifvertraglicher Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 01.06.2022 - 7 ABR 41/20- Rn. 36; 21.08.2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 14, BAGE 167, 341).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 21 Sa 329/21

    Befristung, wissenschaftliches Personal, Höchstallbefristungsdauer, automatische

    Dabei geht das beklagte Land zu Recht davon aus, dass sich in Fällen, in denen - wie hier - während der Promotionsphase die Höchstbefristungsdauer nach § 1 Absatz 1 Satz 1 WissZeitVG von sechs Jahren nicht überschritten worden ist, die höchstzulässige Befristungsdauer während der Postdoc-Phase um die Zeiten nach § 1 Absatz 1 Satz 4 WissZeitVG verlängert (vergleiche zum umgekehrten Fall, wenn die sechsjährige Befristungshöchstdauer in Promotionsphase überschritten wurde, BAG 21. August 2019 - 7 AZR 21/18 - Rn. 13 ff.).
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